AsF-Vorsitzende Ute Schwarzer fordert Ansprechpartnerin für alle Frauen in Baden-Baden

Veröffentlicht am 12.01.2017 in Arbeitsgemeinschaften

Offener Brief zur neuen Gleichstellungsbeauftragten an Oberbürgermeisterin Margret Mergen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

wir, die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen AsF, haben uns gefreut, als wir durch Gespräche erfahren haben, dass es in Baden-Baden wieder eine Gleichstellungsbeauftragte gibt, nachdem diese Stelle über ein Jahr nicht besetzt wurde. Die Auskünfte aufgrund der Anfragen der SPD-Fraktion im Gemeinderat geben aber  Anlass zu erheblicher Kritik:

Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei einer halben Stelle auch noch gleichzeitig die Diversity Managerin der Stadt, angesiedelt daher im Personalbereich, also in einem internen Arbeitsbereich.

Wahrscheinlich wurde sie deshalb auch nicht öffentlich vorgestellt. Sie stand noch nicht einmal im Internet.

In dem Gesetz zur Chancengleichheit (ChancenG) vom 23. 2. 2016 ist in § 24 auch das externe Wirken beschrieben:„Die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist auch eine kommunale Aufgabe“. In der Begründung zu dem Gesetz in der Landes-Drucksache 15/7844 wurden die Strategien zur Verwirklichung näher beschrieben, wie die  Beratung von Frauen, die Durchführung von politischen Seminaren, die Erstellung von Frauenförderplänen, die Fortbildung für Frauen, etc. Alles Maßnahmen, die es in Baden-Baden schon seit 1988 gab! Nur jetzt nicht mehr, nachdem dies zur Pflichtaufgabe von Kommunen über 50.000 Einwohnern geworden ist und diese Arbeit zu 50 % vom Land gefördert wird.

Unseres Erachtens haben Sie das Ausscheiden der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten, Karin Wittmann, im Juli 2015 dazu genutzt, das Amt nur noch für die interne Verwaltung gelten zu lassen und damit entschieden zu kürzen. Dadurch war auch der Gemeinderat mit diesem Thema nicht befasst.

Mit dieser Maßnahme und der Tatsache, dass es für Frauen in unserer Stadt  keine Ansprechpartnerin mehr gibt, können wir uns als frauenpolitische Vereinigung nicht einverstanden erklären und fordern Sie auf, die Gleichstellungsbeauftragte entsprechend dem Gesetz auch für externe und öffentliche Aufgaben auszustatten.

Ein erster Schritt hierzu wäre die öffentliche Bekanntmachung der Gleichstellungsbeauftragten in der der örtlichen Presse, nachdem sie im Internet nunmehr geführt wird. Wenn ich eine Dienstleistung anbieten will, muss ich diese auch vielfältig kommunizieren. Anderenfalls handelt es sich um ein pro forma-Angebot, nur um den Buchstaben des Gesetzes Genüge zu tun.

Außerdem sind unseres Erachtens die vielfältigen Aufgaben mit einer halbe Stelle nicht zu schaffen, zumal sie in dieser Zeit auch noch den Job einer Diversity-Managerin ausfüllen soll.

Leider ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen immer noch nicht erreicht. Dass die Stadt nun auch in diesem Bereich sparen will, halten wir nicht für akzeptabel.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ute Schwarzer

 

Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen AsF, Kreisverband Rastatt/Baden-Baden, Ute Schwarzer, Kreisvorsitzende

 

 

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