Juristische Einschüchterungsversuche von AfD-Hermann gegen Vorsitzenden der SPD Baden-Baden endgültig gescheitert

Veröffentlicht am 13.03.2024 in Politik

Kurt Hermann, der Fraktionsvorsitzende der AfD im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden, ist endgültig mit seinem Versuch gescheitert, mittels einer Strafanzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede eine strafrechtliche Verfolgung gegen Dirk Baranek, Vorsitzenden der SPDBaden-Baden, durchzusetzen. Seine Beschwerde gegendie Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden wurde inzwischen von derGeneralstaatsanwaltschaft Karlsruhe als unbegründet abgewiesen.

Zu dieser Entwicklung erklärt Dirk Baranek:

"Mti der Abweisung der Beschwerde ist endgültig klar, dass der Versuch von AfD-Hermann, die Justiz als Mittel der Politik einzusetzen, kläglich gescheitert ist. Ich bin natürlich erleichtert, dass diese erwartbare Entwicklung nun zur Tatsache geworden ist.

 
Die Frage ist nun, wie Hermann auf die Abweisung seiner Beschwerde reagieren wird. Es ist zum Beispiel nicht davon auszugehen, dass er sich nun seinerseits bei mir für die Umstände entschuldigen wird, ni die mich dieses Verfahren gebracht hat. Ein Entschuldigung, der er mir übrigen von mir die ganze Zeit, auch öffentlich, einfordert. Ich erwarte diesbezüglich rein gar nichts.


Problematisch an dem Verhalten von Hermann ist allerdings, dass er sich offenbar inzwischen als Opfer der Exekutive geriert. Darauf lassen Vorwürfe schließen, die er ni einem Gremium des Gemeinderats äußerte. Inhaltlich ging das meines Wissens ni die Richtung, die Staatsanwaltschaft in Baden-Baden seiparteipolitischeinseitig geprägtund entscheide nicht auf der Basis rechtsstaatlicher Grundsätze. Das ist bedenklich; allerdings ein bekanntes Muster der Rechtspopulisten, die sich gerne in der Role der redensartlich bekannten"verfolgten Unschuld" sehen.


Diese Opferrolle wird ja auch mit den jüngsten Angriffen von Hermann gegen das Amtsblatt und den Ortschaftsrat in Ebersteinburg bemüht, wegen deren Aufruf zur Teilnahme an einer Kundgebung für Demokratieund gegen Extremismus. Fakt ist: Eine bestimmte Partei wurde in diesem Aufrufnicht genannt. Offenbar fühlt sich die AfD aber gemeint. Ein eindeutiges Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihrer rechtsstaatlichen Verfasstheit würde den Kritikern dieser Partei eventuell Wind aus den Segeln nehmen, aber dazu ist die AfD weder bereit noch in der Lage. Zu sehr hat sie sich bereits als Demokratieverächter und als Verfechter eines xenophoben Nationalismus positioniert. Deswegen dürfte das Verbot dieser Partei schon bald auf der Tagesordnung stehen. Damit wäre dann auch ihre Strategie durchkreuzt, politische Gegner ständig durch juristische Verfahren einzuschüchtern."

Juristische Stellungnahme zur Einstellung durch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in Sachen Hermann gegen Baranek- RA Sven Bohnert:

Die Generalstaatsanwaltschaft leistet –  erwartungsgemäß – der Beschwerde des Herrn Hermann, seines Zeichens AfD-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden, keine Folge und weist diese zurück. Zuvor hat die Staatsanwaltschaft Baden-Baden der Beschwerde keine Folge geleistet und diese zur abschließenden Entscheidung an die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe vorgelegt.

Dem AfD-ler blieb der Erfolg jedoch versagt.

Die Zurückweisung der Generalstaatsanwaltschaft erfolgt mit der Begründung, dass das Ermittlungsverfahren gegen den SPD- Vorsitzenden zu Recht und mit den zutreffenden Gründen eingestellt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft konnte auch nicht erkennen, dass, wie der AfD-ler in seiner Beschwerde kryptisch ausführt, der SPD-Vorsitzende über Informationen verfügte, die er nicht hätte haben dürfen.

Juristisch und tatsächlich handelt es sich bei den Ausführungen des AfD-lers um eine Ansammlung von Unterstellungen und fast schon paranoiden Wahrnehmungen, die einer juristischen Bewertung schlicht nicht zugänglich sind. In dieser Gedankenwelt wird nun auch eine krude Verschwörung zwischen Staatsanwaltschaft Baden-Baden und SPD-Baden-Baden angedeutet. Alles in allem kein Fall für Juristen, sondern eher für die Zunft der Psychiater.

Die naheliegendste Erklärung für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den SPD-Vorsitzenden, erst durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden und nun auch durch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe könnte auch sein: Es ist schlicht nichts dran an der beleidigten Gemütslage des AfD-lers!

 

SPENDEN!

WhatsApp News

Werbebanner für News-Kanal auf WhatsApp

Immer frisch über die SPD Baden-Baden informiert, direkt auf dein Smartphone. Einfach diesen Link klicken und unseren Nachrichten-Kanal auf WhatsApp abonnieren.

Für Baden-Baden in Berlin

Für uns in Stuttgart

Jetzt Mitglied werden!

Hier geht's zum Aufnahme-Formular!

SPD Baden-Baden auf Facebook

Suchen