Das diskutierte Ratsbegehren zum Thema Zentralklinikum ist ein leeres Versprechen

Veröffentlicht am 10.07.2023 in Kommunalpolitik

Eine direkte Beteiligung der Bürgerschaft an der Kommunalpolitik ist in der Theorie eine gute Sache. Ob Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, Bauplanung oder auch die Unterstützung eines Fußballvereins beim Stadionbau – nicht alles muss von den gewählten Repräsentanten im Gemeinderat allein entschieden werden. Tatsächlich sollten aber die Bürgerinnen und Bürger auch wirklich etwas zu entscheiden haben, wenn sie dann schon in die Wahllokale gerufen werden. Das in die Diskussion gebrachte Ratsbegehren zur Frage der Beteiligung der Stadt Baden-Baden an dem neuen Zentralklinikum erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Wie ist die Sachlage? Das neue Klinikum wird nicht von der Stadt Baden-Baden allein gebaut und betrieben werden. Vielmehr wird es von einer Trägergesellschaft projektiert, die zwei Partner als Gesellschafter vereint: Den Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden. Dass das Klinikum an sich gebaut wird, das steht gar nicht mehr zur Diskussion. Daran kann kein Bürgerentscheid mehr rütteln. Ebenso ist die Frage des zukünftigen Standorts so gut wie entschieden. Eine vertiefte Planung ist beschlossen und dürfte das entsprechende Ergebnis haben. Diese Entscheidungen liegen bereits lange zurück und ein Bürgerentscheid ist gemäß der gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu nicht mehr möglich. Es gilt die 3-Monats-Frist.

Daher stehen nur die 3 Punkte zur Debatte, die in dem letzten Beschluss des Gemeinderats als Forderungen Baden-Badens an die Trägergesellschaft formuliert wurden:

  • Der Gebietstausch, um ein Stück Baden-Baden in den Klinikkomplex zu integrieren, um selbigen als Geburtsort auszuweisen.
  • Die Frage nach dem Namen der neuen Klinik, um Baden-Baden für jeden sichtbar als Mitbetreiber in den Köpfen zu verankern.
  • Die Höhe des prozentualen Anteils der Stadt an der Trägergesellschaft.

Während die ersten beiden Punkte unstrittig sind und mit dem Landkreis umgesetzt werden können, entzündet sich an dem Gesellschaftsanteil die Auseinandersetzung. Wie hoch soll er sein? 29,5 % wie der Landkreis anbietet? 25,1 % wie ursprünglich von der Stadt gefordert? 20 % wie von den Projektgegnern eingefordert, kalkuliert nach dem Anteil der Bevölkerung an dem Gemeinschaftsprojekt?

Die Projektgegner glauben, an dieser Stelle eine Trumpfkarte gezogen zu haben. Denn jeder vernünftige Mensch, so das Kalkül, müsse es doch ablehnen, dass die Stadt mehr bezahlen soll, als sie an potenziellen Kosten verursacht. Doch der Schein trügt. Es ist nur hohle Luft.

Nehmen wir einmal an, die Einwohner Baden-Badens würden die Frage, dass die Stadt sich nur mit 20 % beteiligen soll, mehrheitlich mit "Ja" beantworten. Was passiert dann? Es ist zu vermuten: rein gar nichts. Denn es handelt sich ja nur um eine Verhandlungsposition der Stadt Baden-Baden und nicht um eine finale Entscheidung, die einfach dann so umgesetzt werden kann. Warum sollte die Trägergesellschaft ein derartiges Ansinnen, den aktuellen Anteil von 40 % einfach zu halbieren, akzeptieren? Es käme also zu einem riesigen Streit unter den Gesellschaftern, der darin münden könnte, so die Hoffnung der Projektgegner, dass das ganze Projekt scheitert. Das ist aber keine Option. Baden-Baden kann sich allein keine Klinik leisten, die den Kriterien gehorcht, die man an eine zukunftssichere Krankenhausversorgung stellen muss. Und die aktuelle Organisation mit mehreren Standorten wurde ja bereits als ebenfalls nicht tragbar identifiziert. Das Zentralklinikum muss so schnell wie möglich kommen und zwar am Standort Münchfeldsee. Das Verhandlungsergebnis mit einem Anteil von 29,5 % ist gut und richtig und ermöglicht Baden-Baden auch entsprechende Mitspracherechte bei zukünftigen Entscheidungen der Trägergesellschaft.

Deswegen kann ein Ratsbegehren nur in eine Sackgasse führen. Es würde große, hässliche Diskussionen auslösen, die Stadtgesellschaft weiter spalten und kein einziges Problem lösen. Er wird nur neue schaffen. Das aber ist die Strategie der Projektgegner: Die Bürgerschaft spalten und polarisieren, Chaos stiften, die Unfähigkeit der politischen Gremien beklagen und so den Boden für weitere rechtspopulistische Themen bereiten. Deswegen darf ein Ratsbegehren in dieser Situation mit diesem Thema nicht stattfinden: weil es eine Mitsprachemöglichkeit vorgaukelt, die es in Wahrheit gar nicht gibt. Es wäre ein Betrug an der Bürgerschaft.

 

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