Das Sozialticket muss in Baden-Baden für alle von Armut Betroffenen gelten

Veröffentlicht am 23.07.2023 in Kommunalpolitik

Das auf Antrag der SPD eingeführte Sozialticket soll auf einen Personenkreis erweitert werden, der ebenfalls stark von Armut betroffen ist: Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und deren Kinder zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr. Das hat der Sozialausschuss beschlossen und jetzt muss der Gemeinderat das umsetzen.

„Good-good life“ ist in Baden-Baden längst nicht für alle möglich. Laut Armutsbericht 2019 gelten mindestens 4700 Menschen in unserer Stadt als arm, das sind 8,5 Prozent der Einwohner. Egal, ob der Grund für die Armut die zu geringe Rente, Arbeitslosigkeit, Flucht oder der Status alleinerziehend ist, für diese Menschen ist es zunehmend schwieriger, mit ihrem Geld zu haushalten. Steigende Lebensmittel- und Energiepreise tun ihr Übriges, ihnen das Leben schwer zu machen.

Und jetzt kommt ab August auch noch eine saftige Erhöhung der Preise im öffentlichen Nahverkehr hinzu: Um satte zehn Prozent erhöht die KVV zum Beispiel den Tarif für Einzelticket (2 Waben von 2,80 auf 3,10 Euro) innerhalb Baden-Badens, auch die Preise für Monats- und Jahreskarten werden genauso kräftig erhöht (9-Uhr-Monatskarte von 69,50 auf 76,30 Euro, „Runzelkarte“ ab 65 mit Foto von 601,20 auf 660 Euro). Wer soll das bezahlen!?

Die Stadt Baden-Baden hat schon vor Jahren auf die Armutszahlen reagiert, und zum 1. März 2020 das Sozialticket auf Antrag der SPD Fraktion auf den Weg gebracht, also für die Berechtigten einen Zuschuss von 20 Euro pro Monat.

Am 20. Juli 2023 hat sich der Sozialausschuss erneut mit dem Thema beschäftigt und den Kreis der Berechtigten und auch das Angebot erweitert. Jetzt muss auch der Gemeinderat diesem zustimmen.

Ziel ist es, dass zum 1. September 2023 nun auch Jugendliche und Asylbewerber (Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)) und deren Kinder zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr diesen Zuschuss bekommen, wenn sie aufgrund ihrer finanziellen Lage dazu berechtigt sind.

Einzelheiten: Was ist das Sozialticket?

Das Sozialticket ist kein Fahrschein, sondern ein Gutscheinpaket. Berechtigte erhalten damit Zeit-Fahrkarten (Monat oder Jahr) um 20 Euro pro Monat billiger.

Welche Fahrkarten werden verbilligt?

  • 9-Uhr-Monatskarte
  • Schoolcard
  • Karte ab 65 (Jahreskarte mit Lichtbild)
  • Jugendticket (rückwirkend zum 1. 3. 2023)
  • Deutschlandticket (rückwirkend zum 1. 5. 2023)

Wer bekommt das Sozialticket?

Einwohner Baden-Badens unter folgenden Voraussetzungen:

  • Alleinerziehend und Bezug von Wohngeld
  • Bezug von Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld nach SGB II) - sowie ihre Kinder bis 18 Jahren
  • über 60 Jahre und Bezug von Wohngeld
  • Grundsicherung im Alter

Wo kann man einen Antrag stellen?

  • Kundenzentrum Fachbereich Bildung und Sozial
  • Gewerbepark Cité
  • Bürgerbüro
  • online

Achtung: bei AboFix oder Jahreskarte ab 65 muss zuerst beim KVV-Kundenzentrum ein Antrag gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der aktuelle Leistungsbescheid Und dann? Es werden jeweils 12 Berechtigungsscheine ausgestellt, die beim Kauf der Fahrkarten am Ticketschalter am Augustaplatz eingelöst werden.

Erfahrungsbericht und Kosten für die Stadt

Das Sozialticket wurde zum 1. März 2020 eingeführt und – so der Bericht der Verwaltung - zunächst gut angenommen. Die Antragsteller waren sehr dankbar für die Unterstützung, wünschten sich aber einen höheren Zuschuss, weil die Jahreskarten vorfinanziert werden müssen. Kurz nach der Einführung brach allerdings Corona aus, was auch Auswirkungen auf die Nutzung des Nahverkehrs hatte.

Man hatte seitens der Stadt ursprünglich damit gerechnet, dass rund die Hälfte der Berechtigten dieses Angebot nutzen würden, tatsächlich waren es aber nur zwischen 10 und 17 Prozent. Das lag einerseits an Corona, andererseits an den Vorauszahlungen für die Jahrestickets. Die meisten Nutzer waren entweder von Altersarmut betroffen oder erwerbsgemindert. Die bereitgestellten Gelder wurden nicht aufgebraucht. S

chon vor Einführung des Sozialtickets war im Gemeinderat diskutiert worden, den Personenkreis auf Asylbewerber und deren Kinder unter 18 Jahren auszuweiten, denn gerade diese Menschen sind arm im wahrsten Sinne des Wortes. Sie erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als Alleinstehende gerade mal 410 Euro im Monat (182 Euro notwendiger Bedarf + 228 Euro persönlicher Bedarf). Dies konnten wir seinerzeit nicht durchsetzen.

Der Gemeinderat sollte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 24. Juli nun beschließen:

  1. Asylbewerber und ihre Kindern erhalten ab 1. September 2023 ebenfalls das Sozialticket. 308 Flüchtlinge wären zur Zeit anspruchsberechtigt. Würden 50 Prozent von ihnen diese Leistung annehmen, würde sich der finanzielle Aufwand auf 37.000 Euro im Jahr belaufen.
  2. Außerdem soll das neu eingeführte Deutschlandticket (ab 1. 5. 2023) sowie das Jugendticket Baden-Württemberg (ab 1. 3. 2023) ins Angebot aufgenommen und ebenfalls mit 20 Euro pro Monat bezuschusst werden. Hier wird mit einem Mehraufwand von 25.000 Euro gerechnet. Insgesamt wird das Sozialticket mit 115.000 Euro bezuschusst, das liegt – trotz Ausweitung des Angebots und des Empfängerkreises – deutlich unter den ursprünglich kalkulierten 291.000 Euro.
 

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