Haushaltsvollzug 2015, Vorbereitung Doppelhaushalt 2016/2017 - Die Anfrage des Fraktionsvorsitzenden im Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in der Gemeinderatssitzung vom 30.September 2015 habe ich beantragt, den Mitgliedern des Gemeinderats einen Status über den städtischen Haushalt 2015 vorzulegen, aus dem der Abfluss der im beschlossenen Haushalt vorgesehenen Mittel im laufenden Haushaltsjahr erkennbar wird.
Bis heute ist dieser Finanzstatus noch nicht bei mir eingetroffen. Ich bitte dies zeitnahe erledigen zu wollen.
Für den Haushaltsvollzug 2015 und die Vorbereitung des Doppelhaushaltes 2016/2017 ergeben sich noch weitere Fragen und Forderungen:
- Wann liegen die gesetzlich vorgeschriebenen, längst überfälligen Jahresabschlüssen 2013/2014 mit Stellungnahme des Rechungsprüfungsamtes vor?
- Ab wann sind belastbare Aussagen zum voraussichtlichen Jahresergebnis 2015 zu erwarten?
- Wie hoch ist der prozentuale Anteil der auf den einzelnen Kostenstellen bereits verausgabten Haushaltsmittel?
- Ist mit ähnlich hohen Haushaltsresten in 2015 wie in 2014 zu rechnen?
- Wie ist der Stand der Abarbeitung der vom Haushaltsjahr 2014 in 2015 übertragenen Haushaltsreste?
- Verfügt die Stadt über eine Einnahme- und Ausgaberechnung für die Kosten der Flüchtlinge in 2104 und 2015? Wenn ja, dann bitte ich um Kenntnisgabe dieser Rechnung, wenn nein, fordere ich die Erstellung einer solchen Einnahme- und Ausgabenrechnung mit einer Differenzierung zwischen investiven und laufenden Kosten.
- Wie stellt sich die Prognose in Sachen Kosten der Flüchtlingsunterbringung für den Doppelhaushalt 2016/2017 dar (ebenfalls unterschieden in investive und laufende Kosten)?
- Wann ist der Bericht zum Vollzug der Einführung von INFOMA und dem Wechsel von der Kameralistik zur Doppik zu erwarten?
- Wann liegt endlich die Eröffnungsbilanz der Stadt Baden-Baden vor?
- Auf welcher kalkulatorischen Basis werden – ohne Vorliegen einer Eröffnungsbilanz – die Abschreibungen berechnet?
- Werden die real erwirtschafteten Abschreibungen in den Rücklagen ausgewiesen?
- Erfolgt die Verbuchung bilanzieller Verluste auf das Eigenkapital (Rücklagen)?