
Offener Brief zur neuen Gleichstellungsbeauftragten an Oberbürgermeisterin Margret Mergen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir, die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen AsF, haben uns gefreut, als wir durch Gespräche erfahren haben, dass es in Baden-Baden wieder eine Gleichstellungsbeauftragte gibt, nachdem diese Stelle über ein Jahr nicht besetzt wurde. Die Auskünfte aufgrund der Anfragen der SPD-Fraktion im Gemeinderat geben aber Anlass zu erheblicher Kritik:
Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei einer halben Stelle auch noch gleichzeitig die Diversity Managerin der Stadt, angesiedelt daher im Personalbereich, also in einem internen Arbeitsbereich.
Wahrscheinlich wurde sie deshalb auch nicht öffentlich vorgestellt. Sie stand noch nicht einmal im Internet.
In dem Gesetz zur Chancengleichheit (ChancenG) vom 23. 2. 2016 ist in § 24 auch das externe Wirken beschrieben:„Die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist auch eine kommunale Aufgabe“. In der Begründung zu dem Gesetz in der Landes-Drucksache 15/7844 wurden die Strategien zur Verwirklichung näher beschrieben, wie die Beratung von Frauen, die Durchführung von politischen Seminaren, die Erstellung von Frauenförderplänen, die Fortbildung für Frauen, etc. Alles Maßnahmen, die es in Baden-Baden schon seit 1988 gab! Nur jetzt nicht mehr, nachdem dies zur Pflichtaufgabe von Kommunen über 50.000 Einwohnern geworden ist und diese Arbeit zu 50 % vom Land gefördert wird.