Die SPD befürwortet den Bau des Zentralklinikums Baden-Baden/Rastatt am Münchfeldsee

Veröffentlicht am 12.11.2024 in Fraktion

Am gestrigen Montag lag dem Hauptausschuss des Gemeinderats der Stadt Baden-Baden ein umfangreiches Paket zum Thema Zentralklinikum Baden-Baden/Rastatt zur Abstimmung vor. Der Hauptauschuss hat dieses Paket mit Zusimmung der SPD-Fraktion mehrheitlich beschlossen. Wir dokumentieren im Folgenden die Rede von Ulrike Mitzel, Vorsitzende der SPD-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden. 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Späth,  
sehr geehrte Herren Bürgermeister  
liebe Kolleginnen und Kollegen,  
liebe Bürgerinnen und Bürger,  
die mit Beschluss 23.168 angestrebte Einigung für die Umsetzung eines geplanten Zentralklinikums mit dem Landkreis Rastatt als Mitgesellschafter findet nun in der heutigen Beschlussvorlage ihren Niederschlag. 

Die zur Diskussion stehenden Themen wie Beteiligungsverhältnisse, Besetzung und Vorsitz  des Aufsichtsrates sowie Name der neuen Gesellschaft und ein Gemarkungstausch wurden  von beiden Gesellschaftern mehrheitlich mitgetragen. Die ausgesprochenen Forderungen  konnten durch beiderseitige Kompromissbereitschaft erfüllt werden, so trägt die neue  Klinikgesellschaft den Namen Baden-Baden an erster Stelle, die Beteiligungsverhältnisse  
sind gerecht, daraus resultiert unserer Meinung nach ebenso zu Recht die Besetzung und  der Vorsitz des Aufsichtsrates. Zwar fällt die Pro-Kopf-Belastung für einen Badener höher  aus als für einen Bürger aus dem Landkreis Rastatt, jedoch ist dies der Tatsache geschuldet,  dass wir dafür die bestmögliche qualitative und quantitative Gesundheitsversorgung erhalten,  die wir als Stadtkreis alleine unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zur Verfügung stellen  könnten.  

Die beiden Gesellschafter haben keine Mühen gescheut, einen Gemarkungstausch beim  Regierungspräsidium zu beantragen, der größtmögliche Aussicht auf Erfolg hat. Dies wohlgemerkt, eine Forderung des Stadtkreises Baden-Baden.  

Nun steht heute unter anderem die Beschlussfassung über den geprüften Standort „Münchfeldsee“ an. Aus den vorgelegten Gutachten können wir entnehmen, dass das Grundstück in Größe und Beschaffenheit durchaus geeignet ist, die weiteren Aspekte wie  Arten-, Natur- und Wasserschutz werden im laufenden Bebauungsplanverfahren geprüft. Ferner sehen wir in der Zusage des RPs über die verkehrliche Anbindung mit dem Bau der  Querspange ein weiteres Grundstückskriterium sowie eine politische Forderung aus unserem Gremium als erfüllt an.  

Der in der BV 24.308 dargestellte Sachverhalt lässt keine Zweifel erkennen, dass das  bisherige Verfahren transparent und unter hoher Beteiligung von Fachfirmen abgearbeitet  wurde. Hier ein Dank an die Verwaltung für die nochmalige Zusammenfassung in der  Beschlussvorlage. 

Die SPD-Fraktion steht vollumfänglich hinter den Ergebnissen der erarbeiteten Gutachten.  

Die Krankenhausstruktur und deren Finanzierung stehen im Land auf dem Prüfstand, immer  mehr Kliniken sind finanziell nicht mehr handlungsfähig. Unsere seit 2021 laufenden Planung  pro Zentralklinikum sind im Einklang mit diesen politischen Entwicklungen. Das am 17.10.24  im Bundestag beschlossene Gesetz zur Krankenhausreform, welches zwar noch durch den  Bundesrat muss, von diesem jedoch nicht abgewiesen, sondern nur verzögert werden kann, sichert den Krankenhäusern zusätzliche Einnahmen zu. Wenn wir den Sozialpolitikern  Glauben schenken können, und davon gehen wir aus, ist für den Stadt- und Landkreis im  noch fortzuschreibenden Kranhausplanung Bedarf an einer Klinik mit Level 2, welche durch  die im Gesetz geänderten Finanzierungsparameter durchaus wirtschaftlich betrieben werden  kann. Das zur wirtschaftlichen Perspektive eines Zentralklinikums im Kontext zur derzeitigen  Struktur des KBMs, welche ohne Zuschüsse der beteiligen Kommunen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.  

Trotz dieser vielen positiven Aspekte gibt es einige wenige, jedoch sehr laute Stimmen, die  die Ergebnisse der einzelnen Gutachten in Frage stellen und die Planung eines  Zentralklinikums Am Münchfeldsee als falsch darstellen. Allen voran die Stadtortfrage steht hierbei im Fokus. Mit dem Slogan „Unsere Klinik muss in  Baden-Baden bleiben“ könnte man durchaus den Eindruck erwecken, dass wir derzeit eine  eigene Klinik auf unserer Gemarkung betreiben. Tatsache ist jedoch, dass das Klinikum  Mittelbaden Balg lediglich ein Standort der Gesundheitsversorgung im Stadt- und Landkreis  ist, der nur ein kleines Portfolio der notwendigen Fachabteilungen unter seinem Dach beherbergt. Bereits bei einer Herz-Kreislauferkrankung müssen wir Badener den Weg nach  Rastatt antreten.  

Warum jetzt erst die Standortfrage so kritisch hinterfragt wird, ist uns ein Rätzel. Hat man nicht bereits schon im Jahr 2021 mit dem Pflichtenheft die Rahmenbedingungen zur Standortbeschaffenheit getroffen und im Jahr 2022 das Ergebnis präsentiert - einen  Standort, der ca. 1,5 km hinter unserer Gemarkungsgrenze liegt.  

Nicht wahr haben wollen einige wenige Bürger, dass ein Um- und Anbau am Standort Balg  bautechnisch nicht möglich ist. Auch das wurde fachlich belegt, was seitens der Kritiker  ebenso vehement angezweifelt wird, wie alle bisherigen Gutachten.  

Könnte nicht genau die Entscheidung gegen den Standort Balg eine Chance in die  medizinische Zukunft vor Ort?  Die bereits heute schon dort angesiedelten Facharztpraxen bleiben vor Ort, im besten Fall  werden sie noch ergänzt durch weitere Fachbereiche, ein MVZ könnte an diesem Standort  entstehen oder eine Fachschule für Pflegeberufe, dringend benötigte Pflegplätze für  Senioren, rundum ein medizinisches Versorgungszentrum auf einem im Stadtkreis Baden-Baden zentral gelegenen Ort ist hier umsetzbar.  

Zurück zu unserer heutigen Beschlussvorlage:  
Dem Bau des Klinikums Baden-Baden Rastatt auf dem Grundstück „Am Münchfeldsee“  unter Pkt. 1 stimmen wir uneingeschränkt zu, ebenso den weiteren Punkten 2 und 3. Punkt 4  der Beschlussvorlage löst innerhalb unserer Partei immer noch ein Schmunzeln aus, wollen  wir Baden-Badener doch nicht aussterben! Doch auch hier gibt es Zustimmung seitens  unserer Fraktion. Die vergabetechnischen Verfahren der Punkte 6 und 7 können wir  mittragen.  
Lediglich bei Punkt 8 ist unserer Meinung nach die BV nicht ausreichend. Hier ist es notwendig, eine Vorkaufssatzung zur Sicherung des Standortes Baden-Baden Balg in Folge  einer städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu erlassen oder ein anderes geeignetes Mittel  zB. ein Vorkaufsrecht zu sichern. Mit dieser Ergänzung beauftragen wir die Gesellschafterversammlung mit der Umsetzung  der oben genannten Entscheidungen und stimmen somit auch dem Punkt 9 zu.  

Die SPD in Baden-Baden freut sich, den Weg für die bestmögliche Versorgung ihrer Bürger  mit gestalten zu dürfen und ist zuversichtlich, dass wir das im vorgegebenen Zeitplan erreichen werden.

 

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