Interfraktioneller Antrag zu Kurtaxe und Fremdenverkehrsbeitrag

Veröffentlicht am 18.11.2024 in Fraktion

Die Haushaltslage der Stadt Baden-Baden ist aktuell kritisch, die Ausgaben übersteigen die Einnahmen. Um letzteres in gewissem Rahmen zu verbessern, hatte die Stadtverwaltung eine Anhebung der Kurtaxe empfohlen. Inzwischen haben die demokratischen  Fraktionen im Gemeinderat einen gemeinsamen Antrag zu diesem Thema eingebracht. Im Kern wird darin auf die Erhöhung des Betrages pro Kopf um Tag verzichtet, allerdings soll eine Ausnahmeregelung bzgl. der Geschäftsreisenden ersatzlos gestrichen werden. Der Fremdenverkehrsbeirag wiederum soll erhöht werden. Im Folgenden der Antrag. 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen FBB, FDP, SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen stellen nachfolgende Anträge nach § 34 GemO zur Behandlung und Beschlussfassung in der Sitzung des Hauptausschusses im Januar 2025 und der darauffolgenden Sitzung des Gemeinderates im Januar 2025:

Kurtaxesatzung:

Es wird eine Erhöhung der Einnahmen um 450 TEUR jährlich angestrebt. Zur Begründung wird unter anderem angeführt, die Kapitalausstattung der BBT GmbH mache dies aus näher dargelegten Gründen erforderlich. Die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg hat dies in vergleichbarem Fall bereits ausgeschlossen.

Zudem begegnet die vom Kommunalabgabengesetz und dazu vom VGH geforderte Grundlagenkalkulation erheblichen, ggf. zur Rechtsunwirksamkeit führenden Bedenken.

Wir möchten dies im Interesse der Sache hier nicht vertiefen.

FBB, FDP, SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen gemeinsam:

  • Die Kurtaxe ist über den 31.12.2024 hinaus in bisheriger Höhe vom Kurtaxepflichtigen zu entrichten.
  • Die Regelung in § 2 Absatz 3 Kurtaxesatzung (Befreiung für Kongress- und Tagungsgäste) wird ersatzlos gestrichen, ebenso der Verweis auf diese Regelung in § 7 Absatz 2 Kurtaxesatzung.
  • In § 4 Nr. 3 KTS werden die Schüler der EURAKA zusätzlich gelistet, § 4 Nr. 7 wird wie von der Verwaltung vorgesehen gestrichen.

Welche Vorteile hat diese Lösung?

  • Gemäß Beschlussvorlage sind 39 % der Übernachtungsgäste nicht kurtaxepflichtig gewesen in 2023 (Seite 5 der Vorlage), während es vor Covid-19 in 2019 sogar 48 % waren. Legt man das arithmetische Mittel zwischen bisheriger Kurtaxehöhe (3,80 € bzw. 1,70 €) mit 2,75 € zugrunde, brächte der Vorschlag bei 2,75 € x 361.000 befreiten Gästen in 2023 eine Einzahlung von 990 TEUR.
  • Die Verwaltung müsste sich nicht mehr mit Prüfungsvorgängen „befreit / nicht befreit“ befassen.
  • Die Gastgeber hätten weniger Diskussionen mit Gästen und vor allem weniger Bürokratieaufwand.
  • Das Risiko versehentlicher falscher Kurtaxemeldungen mit ungerechtfertigter Befreiung wäre beseitigt.
  • Die zweifelhafte Diskussion in den Medien unterbliebe, daß Baden-Baden seine wirtschaftlichen Engpässe ohne zusätzliche Leistung gegenüber dem Gast zu minimieren versuche und sich wieder in der Spitze der „teuren Kurstädte“ wiederfände.

Kurzum, die antragstellenden Fraktionen sehen nur Verbesserungen ohne das Risiko einer gerichtlichen Überprüfung der Grundlagenkalkulation. Das Kommunalabgabengesetz (KAG) sieht in § 43 KAG ausdrücklich vor, daß durch Satzung auch Kongressgäste, Tagungsgäste und in der Gemeinde Arbeitende zur Kurtaxe herangezogen werden können.

Fremdenverkehrsbeitrag (FVB):

Wir beantragen die Erhöhung des Hebesatzes von 1,6 v.H. auf 2,0 v.H.

Die Verwaltung schlägt eine Anhebung des Hebesatzes von 1,6 % auf 1,8 % vor. Wir halten dies für nicht angemessen. Es ist offenkundig, daß alle Dienstleister und Anbieter unserer Stadt von den Touristenströmen profitieren, die auch als Tagestouristen in großer Zahl kommen und unsere Stadt genießen. Der Vorteilsatz von 1,6 ist ebenso wie derjenige von 1,8 unzureichend, um einen fairen Ausgleich zu generieren.

Der Vorstand des DEHOGA Baden-Baden, vertreten durch Marcus Scholz, stimmt der vorgeschlagenen Neureglung zur Kurtaxe zu. Frau Waggershauser hat für die Baden-Baden Kur- und Tourismus GmbH sowie für die Kongresshaus Baden-Baden GmbH ebenfalls keine Bedenken geäußert.

 

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