Antrag: Ausschluss von Ferienwohnungen im Bereich der Kernstadt

Veröffentlicht am 17.04.2026 in Fraktion

Betreff Konsequente Durchsetzung des Bebauungsplans „Ausschluss von Ferienwohnungen im Bereich der Kernstadt“ – Grundsatzbeschluss, Prüf- und Berichtsbeschlüsse. 


Die SPD-Fraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Gemeinderat:

Der Gemeinderat bekräftigt den Willen, die Satzung zum Bebauungsplan „Ausschluss von Ferienwohnungen im Bereich der Kernstadt“ konsequent durchzusetzen, um den Wohnraumschutz und die städtebaulichen Ziele zu sichern.

Prüf- und Umsetzungskonzept


Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, ein Umsetzungskonzept zur Durchsetzung der Satzung auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Kenntnis vorzulegen. Das Konzept soll insbesondere folgende Elemente prüfen und ausarbeiten; die operative Ausgestaltung und Einzelfallentscheidungen verbleiben im Rahmen der laufenden Verwaltung:

  • Systematische Ermittlung potenziell rechtswidriger Angebote auf relevanten Online-Plattformen im Geltungsbereich der Satzung einschließlich eines Abgleichs mit den Angaben der Meldebehörde.
  • Konzeption einer behördenübergreifenden Kooperation (Bau-, Ordnungs-, Melde- und Steueramt) zur Informationsbündelung und Koordination.
  • Einführung eines datenschutzkonformen Hinweisgebersystems (Hotline/Online-Portal) zur anonymen Meldung mutmaßlich illegaler Ferienwohnungen.
  • Entwicklung eines risikoorientierten Kontrollkonzepts für Vor-Ort-Prüfungen in den betroffenen Gebieten durch den kommunalen Vollzugsdienst.
  • Prüfung eines standardisierten Abgleichs baurechtlicher Akten sowie Verfahrensabläufe zur Einleitung notwendiger baurechtlicher Maßnahmen bei fehlender Genehmigung.
  • Sicherstellung einer rechtssicheren und datenschutzkonformen Dokumentation (z. B. Beweissicherung von Online-Anzeigen, Kontrollprotokolle) einschließlich Datenschutzkonzept.

Berichtspflichten


Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat halbjährlich schriftlich über erkannte sowie abgewendete illegale Ferienwohnungen, die angewandten Maßnahmen und deren Wirkungen.

Zielbestimmung


Ziel der Maßnahmen ist die effektive Umsetzung des dokumentierten Willens des Gemeinderates, Welcher sic him Beschluss der Satzung widergespiegelt hat und die Vermeidung einer weiteren Verschärfung des Wohnraummangels in der Kernstadt. Begründung Die Satzung trat am 24.04.2021 in Kraft und bildet die rechtliche Grundlage für das Verbot der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung in klar abgegrenzten innerstädtischen Bereichen. Die effektive Durchsetzung setzt systematische Recherche, kooperative Verwaltungsabläufe, rechtssichere Beweissicherung sowie eine regelmäßige Transparenz gegenüber dem Gemeinderat voraus. Der Maßnahmenrahmen dient dem nachhaltigen Schutz des Wohnraums sowie der Verwirklichung der städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans.


 

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