So wählen Sie richtig!

Veröffentlicht am 06.05.2024 in Kommunalpolitik

So wählen Sie richtig. Sie haben 40 Stimmen!

Bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 sind einige Besonderheiten wirksam, die diese Wahl von den Bestimmungen der Landtags- oder der Bundestagswahl unterscheidet. Beachten Sie daher folgende Punkte:

Wahlalter ab 16 Jahren
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind alle Bürgerinnen und Bürger  mit Wohnort in Baden-Baden, die älter als 16 Jahre sind.

Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU)
Neben den Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit sind alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die eine Staatsangehörigkeit aus der einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben. Voraussetzung ist natürlich ein Wohnsitz in Baden-Baden mindestens 3 Monate vor der Wahl.

Panaschieren: 40 Stimmen verteilen über mehrere Listen
Da in den Gemeinderat von Baden-Baden 40 Stadträtinnen und Stadträte gewählt werden, hat jede*r Wähler*in 40 Stimmen. Die Parteien oder Wählervereinigungen legen Ihnen ihre Wahlvorschläge in Form von Listen vor. Sie haben nun die Möglichkeit, Ihre 40 Stimmen auf verschiedene Listen zu verteilen. Dazu müssen Sie hinter den Kandidatinnen und Kandidaten Ihrer Wahl eine entsprechende Markierung anbringen. Wenn Sie nur eine Liste ankreuzen, erhalten alle Kandidierenden dieser Liste eine Stimme. 

Kumulieren: Kandidatin oder Kandidaten mit maximal 3 Stimmen wählen
Sie können bei der Kommunalwahl bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten mit bis zu 3 Stimmen wählen. Dazu bringen Sie hinter dem Namen des Kandidierenden eine eindeutige Markierung an: eine entsprechende Zahl (1,2,3) oder Striche (I,II,III) oder Kreuze (X,XX,XXX). Wichtig: Sie dürfen nur maximal 40 Stimmen verteilen, sonst ist der Stimmzettel ungültig. Wenn Sie weniger als 40 verteilen, dann  verschenken Sie Stimmen.

Wahlbenachrichtigung unauffindbar? Kein Problem!
Mit einem amtlichen Ausweisdokument gehen Sie dann einfach in das Wahllokal ihres Stimmbezirks. Dort befinden sich Listen der Wahlberechtigten dieses Stimmbezirks. Wenn Sie sich ausweisen können, dürfen Sie an der Wahl teilnehmen.

Briefwahl doch nicht abgeschickt? Kein Problem!
Nehmen Sie den Umschlag mit dem nicht abgeschickten Stimmzettel und dem Wahlschein mit in das Wahllokal Ihres Stimmbezirks. Dort wird Ihnen geholfen. Sie dürfen an der Wahl teilnehmen.

Briefwahl ok, aber ich bin doch ganz woanders...
Sie können sich die Briewfwahlunterlagen an jede beliebige Adresse schicken lassen. Das entbindet allerdings nicht von der Einhaltung der Fristen (Stimmzettel muss spätestens am Wahltag zugestellt sein!).

Und die Ortschaftsräte?
Hier gilt im Prinzip das Gleiche, allerdings haben Sie gemäß der Anzahl der Sitze in den Ortschafträten weniger Stimmen.

  • Ortschaftsrat Haueneberstein: 10 Stimmen
  • Ortschaftsrat Rebland: 18 Stimmen
  • Ortschaftsrat Sandweier:  12 Stimmen


Wie kann ich wählen, wenn Briefwahl zu knapp ist und ich am Wahltag unterwgs bin?
Sie können einfach im Rathaus wählen, sobald die Stimmzettel vorliegen. Das dürfte in Kürze der Fall sein. Das ist möglich

  • Wahlamt, Briegelackerstr
  • Bürgerbüro Rathaus
 

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