
Tierschutz ist ein grundgesetzlich verankertes Staatsziel, dem sich alle staatlichen Organe widmen sollen. Die Stadt Baden-Baden wird dem nach Ansicht der SPD-Fraktion im Gemeinderat aktuell nicht gerecht. Deshalb haben wir einen entsprechenden Antrag eingebracht, der zum Ziel hat, einen ehrenamtlich tätigen Tierschutzbeauftragen in Baden-Baden zu installieren. Im Folgenden der Antrag im Wortlaut.
Antrag der SPD Fraktion im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden
- Die Stadt Baden-Baden richtet die Stelle eines/einer kommunalen Tierschutzbeauftragte/n ein.
- Der/die Tierschutzbeauftragte arbeitet ehrenamtlich, politisch und administrativ unabhängig.
- Der/Die Tierschutzbeauftragte berichtet regelmäßig und bei Bedarf, auf jeden Fall 1 Mal jährlich über die geleistete Tätigkeit.
Sachverhalt/Begründung
Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel (Art. 20a GG). Für die Umsetzung des Staatsziels sind Bund, Länder und Kommunen in gleichem Maße verantwortlich. Daher müssen auch die Kommunen ihren Teil beitragen. Die Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre sind originär für den Bereich der Kontrolle zuständig und decken somit im Schwerpunkt einen Teilbereich des kommunalen Tierschutzes ab.
Für die Förderung des Tierschutzes bedarf es daher zusätzlicher Initiativen. Die Erarbeitung von Konzepten ist ebenso erforderlich, sowie die zunächst erforderliche Bestandsaufnahme der akuten Handlungsfelder.
Eine ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte oder ein Tierschutzbeauftragter ist Ansprechperson für die Verwaltung sowie für Bürger/-innen und auch für Tierschutzvereine. Er/Sie nimmt damit eine Vermittlungsperson zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft ein, die immer das Wohl der Tiere im Auge behält und aktiv vorantreibt.
Die oder der ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte ist für alle im Tierschutzgesetz verankerten Tierschutzbelange die öffentlich bekannte Ansprechperson. Wesentliche Schwerpunkte der Tierschutzarbeit werden z.B. im Heim-, Haus- und Zootierbereich, Streunerschutz, sowie im Informations- und Bildungsbereich liegen. Die Erfahrung zeigt, dass ein/e unabhängig/e Beauftragte/r schneller kontaktiert wird, wenn z.B. ein Missstand oder ein Handlungsbedarf besteht. Hier ist auf die aktuell immer noch bestehende Akutsituation im Haustierbereich aufgrund der Coronapandemie hinzuweisen.
Der Großteil der in Baden-Baden ansässigen Tierschutzorganisationen und für Tiere aktive Menschen wird bestätigen, dass in einer so großen Stadt mit erheblichen Fläche, auch Grünfläche, ein/e Tierschutzbeauftragte/r dringend vonnöten ist.
Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Verwaltungsbereich oder juristische Kenntnisse sind für diese Position wünschenswert.
Aufgaben eines oder einer ehramtlichen Tierschutzbeauftragten:
- Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes.
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu speziellen Fragestellungen für die im Tierschutz tätigen Baden-Badener Behörden.
- Ansprechpartner/-in für Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorganisationen und Unterstützung für deren Öffentlichkeitsarbeit.
- Vernetzung und Knotenpunkt für im Tierschutz tätige Organisationen und Behörden
- Zusammenarbeit mit der Landestierschutzbeauftragen, um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen.
- Entlastung der Verwaltung – auch als Präventionsarbeit und Aufklärungsarbeit in Richtung Bevölkerung
- Vertrauliche Person als Vermittlungsstelle zwischen Bürger*innen und zuständigen Ämtern
- Aufklärungsarbeit an Schulen und Kindergärten
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