Künftige Gebührengestaltung beim Bewohnerparken – Eckpunkte der SPD-Fraktion

Veröffentlicht am 23.10.2023 in Fraktion

Nachdem Oberbürgermeister Dietmar Späth beim Thema Gebührenordnung für das Bewohnerparken zunächst die Initiative ergriffen hat, ist die konkrete Ausgestaltung weiter offen. Die Fraktion der SPD im Gemeinderat Baden-Baden hat nun ihre Position in dieser Frage in einem Eckpunktepapier verdeutlicht. Darin werden 3 Kriterien genannt, die nach Ansicht der SPD erfüllt sein müssen, um das Konzept des bevorrechtigten Parkens für Anwohner im öffentlichen Raum sozial gerecht und kosteneffizient weiter zu entwickeln.
Im Folgenden die 3 Eckpunkte: Soziale Ausgewogenheit, mehr Leistungen, digitale Organisation

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Späth,

erst vor kurzem mussten weite Teile der Weststadt davon überzeugt werden, dass Bewohnerparken sinnvoll ist und dass die Bürger künftig auch dafür bezahlen müssen.

Für die SPD-Fraktion wäre es nicht hinnehmbar, wenn wir das Vertrauen der Bürger in faires Verwaltungshandeln dadurch aufs Spiel setzten, dass wir nach gerade mal drei Jahren einen völlig anderen Ansatz beim Bewohnerparken verfolgen.

Das Bewohnerparken zielte bisher darauf ab, fremde Fahrzeuge aus Wohngebieten mit hohem Parkdruck fernzuhalten und den Menschen, die dort leben, vor allem über Nacht das Abstellen ihres Autos zu ermöglichen.

Aber auch dort, wo das Bewohnerparken schon länger eingeführt ist, wie z.B. in der Rheinstraße, könnte niemand verstehen, dass das Parken nun nur deshalb um ein Vielfaches teurer werden soll, damit die Bürger am Ende aus Kostengründen auf ihr Auto verzichten.

Dieser Ansatz ist vor allem auch deshalb unsozial, da er nur für Menschen mit geringem Einkommen zum Problem wird.

Die SPD-Fraktion hat hier kein fertiges Konzept und möchte deshalb auch keinen formellen Antrag stellen. Da wir uns in den vergangenen Jahren aber bereits mehrfach zum Thema Bewohnerparken positioniert haben, bitten wir Sie, bei Ihrer verwaltungsinternen Diskussion und später auch in den Gremien des Gemeinderats die nachfolgenden Eckpunkte zu berücksichtigen:

Soziale Ausgewogenheit, Berechnung der Bewohnerparkgebühren entsprechend der Preissteigerungsrate

Basisjahr für die Berechnung der Bewohnerparkgebühren bildet des Jahr 2020, das Jahr der letzten Preisanpassung. Die Preissteigerungsrate für 2020, 21, 22 und 23 insgesamt lag bei ca. 16,5 %. Das macht bei 30 Euro im Jahr 2020 genau 5 Euro ab 2024. Danach greift jedes Jahr die jeweilige Preissteigerungsrate wie sie vom Statistischen Bundesamtamt jährlich verkündet wird. Eine Preisanpassung erfolgt digital, d.h. automatisch und ohne zusätzliche Verwaltungskosten.

Mehr Leistungen für die Bezieher von Bewohnerparkausweisen

Wie von der SPD-Fraktion bereits 2020 beantragt, könnten die Bezieher von Bewohnerparkausweisen einen Block mit Gästeparkausweisen erhalten. Diese Vorgehensweise wurde seinerzeit von der Verwaltung abgelehnt, ist aber bis heute Bestandteil des hochgelobten Verkehrskonzeptes der Stadtverwaltung Offenburg. Unser Argument damals und auch heute: Eine Gebührenerhöhung ist mit mehr Leistung verbunden.

Einsparungen bei den Verwaltungskosten

Zum weiteren könnte eine noch längere Gültigkeit der Parkausweise zur Verwaltungsvereinfachung und somit zur Kosteneinsparung führen. Bereits 2020 wurde auf Vorschlag der SPD-Fraktion eine solche Verlängerung von ein auf zwei oder drei Jahre umgesetzt. Hier könnte über eine weitere Modifizierung nachgedacht werden und die Befristung durch weitere digitale Maßnahmen ersetzt werden.
Außerdem muss das System komplett auf digital umgestellt werden. Papieranträge sollen nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein.

 

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