Fast 100 neue aber untaugliche Fahrradständer bei der "Geroldsauer Mühle" installiert

Veröffentlicht am 24.09.2015 in Fraktion

Fast 100 aber neue aber leider untagliche Fahrradständer an der Geroldsauer Mühle

Stadtrat Werner Schmoll fordert Durchsetzung des einstimmig vom Gemeinderast beschlossenen Fahrradverkehrskonzeptes

Hier sein Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

am 25.03.2014 hat der Gemeinderat einstimmig das Radverkehrskonzept beschlossen, das klare Vorgaben für die Anlage von Fahrradabstellanlagen enthält. Danach sollen die früher üblichen Vorderradständer nicht mehr zum Einsatz kommen und künftig nur noch „anforderungsgerechte Rahmenhalter installiert werden. Ein Austausch ist nach und nach vorgesehen

Am 5.11.2014 wurde mit der Novelle der Landebauordnung die Anlage von Fahrradabstellplätzen gesetzlich geregelt. Das Gesetz trat am 14.3.2015 in Kraft. §37, Abs. 2 besagt: „Notwendige Fahrrad-Stellplätze müssen eine wirksame Diebstahlsicherung ermöglichen...“ Diese Vorgabe kann bei Fahrradständern mit Vorderradklemmen nicht eingehalten werden.

Umso erstaunter war ich, als ich kürzlich in der neu eröffneten „Geroldsauer Mühle“ mein Fahrrad abschließen wollte und - entgegen allen öffentlichen Beteuerungen - nur Abstellanlagen mit Vorderradhaltern vorfand, bei denen eine Fixierung des Fahrradrahmens nicht möglich war.

In die Konzeption der Naturparkmarktscheune mit Gastronomie in Geroldsau, die „die Stadt Baden-Baden ... in Zusammenarbeit mit dem Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord entwickelt hat werden hunderttausende Euros aus dem Baden-Badener Stadtsäckel und aus dem Leader-Projekt des Landes in eine optimale Radverkehrsanbindung investiert. Warum war es vor diesem Hintergrund nicht möglich, „anforderungsgerechte“ Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen? Wurde der Investor trotz engster Zusammenarbeit mit der Verwaltung etwa falsch oder garnicht beraten? Bei bei der „Geroldauer Mühle“ wurden fast 100 neue, aber „nicht anspruchsgerechte" Vorderradständer installiert.

Scheinbar war es nicht möglich, neueste gesetzliche Vorgaben und die Vorgaben des jüngst beschlossenen Radverkehrskonzeptes der Stadt Baden-Baden umzusetzen. Dies ist umso unverständlicher als mit dem künftigen Grobbachradweg und der Anbindung der Marktscheune an das Mountainbike-Netz der Fahrradverkehr eine zentrale Rolle beim ökologischen Verkehrskonzept spielt.

Aus dieser Erfahrung heraus beantrage ich, der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Die Stadt Baden-Baden erlässt eine Satzung zur Anlage von Fahrradabstellplätzen.  
  2. Im Doppelhaushalt 2015/16 werden Mittel eingestellt, die speziell für den Umbau veralteter Fahrradabstellanlagen an Schulen, öffentlichen Gebäuden und den Bädern eingesetzt werden.
  3. Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über die im März diesen Jahres erfolgte Novellierung der Landesbauordnung und die seit 1. Juli 2015 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur neuen Stellplatzverordnung. 

Begründung:

Zu 1

Scheinbar reichen gesetzliche Vorgaben und ein beschlossenes Fahrradkonzept nicht aus, um die verkehrspolitischen Vorgaben des Gemeinderates umzusetzen. Deshalb ist es meiner Ansicht nach notwendig, bestehende Vorschriften im Ortsrecht unserer Stadt zu verankern. 

Abgesehen von der im März in Kraft getretenen novellierten Landesbauordnung verlangen auch die meisten Fahrradversicherungen, dass der Rahmen eines Rades gesichert wird. Dies ist bei Vorderradhaltern nicht möglich. Vorderradständer erweisen sich im täglichen Gebrauch als vollkommen untauglich. Dicke (Mountainbike-)Vorderräder passen oft nicht in die Halterung und dünne Rennradreifen werden ohnehin nicht fixiert. Auch ist es nur

schwer möglich, Kinder in die Kindersitze zu heben, da die Fahrräder – anders als bei Bügelparkern – nicht sicher stehen.

Zu 2

Das „Fahrradparken“ nimmt eine zentrale Rolle beim Radverkehrskonzept ein. 

Zitat: „Grundsätzlich wird empfohlen, für wichtige öffentliche Ziele des Radverkehrs wie Sport- und Freizeitstätten sowie an öffentlichen Gebäuden sukzessive den Austausch der vorhandenen Vorderradhalter durch anspruchsgerechte Rahmenhalter an gut erreichbaren Standorten in Eingangsnähe vorzunehmen und damit eine deutliche Angebotsverbesserung zu erzielen. Hierbei sollten nach Möglichkeit, v. a. zum besseren Wiedererkennungswert, nur wenige unterschiedliche Modelle zum Einsatz kommen. Die „wenigen unterschiedliche Modelle“ könnten auch in der beantragten „Satzung zur Anlage von Fahrradabstellplätzen“ geregelt werden.

Zu 3

Die Novelle der Landesbauordnung und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift eröffnen künftig neue Möglichkeiten in unserer Stadt, wie die notwendige Anzahl von Stellplätzen (für Autos und Fahrräder) hergestellt werden kann. Deshalb ist bei einem solch wichtigen Thema, das zahlreiche Entscheidungen des Bauausschusses betreffen wird, eine umfassende Information der Mitglieder des Bauausschusses notwendig. Nur so können die ehrenamtlich tätigen Mitglieder dieses Gremiums auch in Zukunft sachgerechte Entscheidungen treffen.

Freundliche Grüße,

Werner Schmoll

 

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