SWR-Standort Baden-Baden - Kurstädtische Partei- und Fraktionsvorsitzende richten Botschaft an die Ministerpräsidenten

Veröffentlicht am 19.01.2013 in Stadtverband

Werner Henn, Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes

Das Schreiben im Wortlaut:

An die Ministerpäsidentin des Landes Rheinland-Pfalz
Frau Marie-Luise Dreyer
An den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
Herrn Winfried Kretschmann

An die Mitglieder des SWR Rundfunkrates
An die Fraktionsvorsitzenden in den Landtagen van Ba-Wü und Rh-Pf

Sehr geehre Frau Ministerpräsidentin
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren

im Entwurf des novellierten SWR-Staatsvertrags, vorgestellt von den Ministerpräsidenten Beck und Kretzschmann am 20.11.2012, wird Baden-Baden in § 2(1) als dritter Standort des SWR genannt. In Abänderung der im alten Staatsvertrag 1997 für den damaligen Sitz Baden-Baden festgelegten Aufgaben (gemeinsame und überregionale sowie Festlegung von Dienstorten verschiedener Hauptabteilungsdirektoren) ist nunmehr nur noch davon die Rede, die Aufgaben „angemessen auf die Standorte zu verteilen“. Mit dieser grundlegenden Änderung der Rahmenbedingungen für die Aufgabenerfüllung des SWR, die mit dem so modernen Begriff der „Flexibilisierung“ verkauft wird, wird Baden-Baden nach einhelliger Auffassung der Unterzeichneten wie der Beschäftigten des SWR in Baden-Baden (Festangestellte wie feste Freie) schon auf mittlere Frist viele von ihr bisher gut wahrgenommenen Aufgaben verlieren. Dies wird nicht nur zu einem langfristigen „Ausdürren“ der Gründungsanstalt des SWF führen, sondern auch unabsehbare Konsequenzen ökonomischer wie sozialer Art für die Stadt selbst haben. Auch wird dem neuen Rundfunkrat damit die Möglichkeit einer bisher überprüfbaren politische Kontrolle und ggfls. Korrektur von Entscheidungen genommen, was bisher zu seinen wesentlichen Kompetenzen gehörte.

Wir appellieren an Sie, auch in den neuen Staatsvertrag den einzelnen Sitzen des SWR – unter Berücksichtigung der vor Ort vorhandenen und bewährten Infrakstruktur – bestimmte Aufgaben zuzuweisen.

Wenn dies für die Sitze Mainz und Stuttgart in § 4(3) geschieht, müsste im Sinne einer Gleichbehandlung für Baden-Baden die Regelungen nach § 2(2) und § 3 (4) des Staatsvertrags von 1997 beibehalten werden. Damit würden Sie Ihrer Verantwortung für alle drei Standorte Baden-Baden, Mainz und Stuttgart gerecht zu werden.

Wir badanken uns im Voraus uns verbleiben

Mit freundlichen Grüßen,

für den SPD-Stadtverband Baden-Baden
Vorsitzender Werner Henn
Für die SPD-Fraktion im Gemeinderat
Vorsitzender Joachim Knöpfel

 

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