Neues Schloss: SPD-Vorschlag sichert Vorgaben im Bebauungsplan ab.

Veröffentlicht am 15.06.2012 in Fraktion

Neues Schloss zu Beginn der Umwandlung in ein Hotel

"Öffentlich-rechtlicher Vertrag" Teil der Vereinbarungen mit der Eigentümerin Hasawi
SPD-Fraktion stellt Antrag im Gemeinderat. Hier die Forderungen im Wortlaut:

Bauantrag Sanierung/Erweiterung/Umnutzung des Neuen Schlosses, Schlossstraße 22; hier: Befreiungsantrag für Wohnnutzung - Vertagungsantrag, Beauftragung eines Rechtsgutachtens

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Namens der SPD-Fraktion beantrage ich, der Bauausschuss möge beschließen:

o Tagesordnungspunkt 1 der heutigen öffentlichen Sitzung des Bauausschusses, Bauantrag Sanierung/Erweiterung/Umnutzung des Neuen Schlosses, Schlossstraße 22; hier: Befreiungsantrag für Wohnnutzung, wird vertagt.

o Die Verwaltung wird beauftragt, ein Rechtsgutachten zu der Frage in Auftrag zu geben, ob die in den Verhandlungen zwischen der Stadt Baden-Baden und der Eigentümerin des Neuen Schlosses, Firma Badriah Investments, Amsterdam, vertreten durch die beauftragten Rechtsanwälte (Rechtsanwälte Haver & Mailänder, Stuttgart, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Gerstenmaier und Dr. Kauffeld) festgelegten Regelungen zur beantragten Befreiung zu Wohnzwecken von der Festsetzung „Hotelnutzung“ des Bebauungsplans „Neues Schloss“ dazu geeignet sind sicherzustellen, dass eine andere Nutzung als eine Hotelnutzung ausgeschlossen werden kann.

o Der Gutachter wird aufgefordert, neben der rechtlichen Prüfung der Verwaltungsvorschläge eigene Vorschläge zur Sicherung der im Bebauungsplan vorgesehenen Hotelnutzung zu unterbreiten.

o Die Verwaltung prüft, ob zusätzlich zur öffentlich-rechtliche Sicherung der Hotelnutzung durch die Festsetzung „Sondergebiet kurörtliche Nutzung-Hotel“ im Bebauungsplan „Neues Schloss“ ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Eigentümerin sinnvoll ist.

Begründung/Erläuterung:

Für die Stadt Baden-Baden ist der Erfolg des Hotelprojektes „Neues Schloss“ von so zentraler Bedeutung, dass ein Rechtsgutachten von unabhängiger Seite für unsere Fraktion ohne Alternative ist.

Wir sind der Überzeugung, dass keine Fraktion letztendlich in der Lage ist, alle Risiken der in der Vorlage (Drucksache-Nr. 12.204) dargestellten rechtlichen Absicherungen des Hotelprojektes „Neues Schloss“ abzuschätzen.

Für das von uns beantragte Rechtsgutachten schlagen wir Herrn Professor Dr. Christian Kirchberger, Karlsruhe, vor.

Freundliche Grüße,

Werner Schmoll

 

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